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Beste Online Casinos mit deutscher Lizenz 2026: die Lizenzlandschaft, die Anbieter und was eine Erlaubnis wirklich ändert

Aktuell für September 2026
Lizenziert
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Wer in Deutschland online spielen will, landet früher oder später bei derselben Frage: Welche Online Casinos haben 2026 eigentlich eine deutsche Lizenz – und was steht überhaupt auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder? Die ehrliche Antwort fällt kürzer aus, als die Werbung suggeriert. Die GGL-Whitelist führt in der Kategorie „Online-Casinospiele“ nur 5 Einträge, und alle 5 liegen nicht bei der GGL, sondern auf Landesebene. Wer das ernst nimmt, sortiert von dort aus weiter.

Nahaufnahme einer Urkunde mit Siegel auf einem Schreibtisch.
Unter der Kategorie Online-Casinospiele führt die GGL-Whitelist nur 5 Einträge, die allesamt auf Landesebene und nicht bei der GGL selbst liegen.

Datenstand: 23 September 2026 – abgeglichen gegen die Whitelist der GGL auf glücksspiel-behoerde.de.

Inhaltsverzeichnis
  1. Die Rechtslage hinter der Lizenz
  2. Spielerschutz bei lizenzierten Anbietern
  3. Wer tatsächlich auf der GGL-Whitelist steht
  4. Wie viel kostet ein Bonus wirklich – eine Rechnung mit der Whitelist im Hinterkopf
  5. Überblick – was die Lizenz wirklich ändert
  6. Häufig gestellte Fragen

Die Rechtslage hinter der Lizenz

Seit dem 1. Juli 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 den deutschen Online-Markt. Er unterscheidet zwei grundverschiedene Erlaubnisse, und genau diese Unterscheidung entscheidet, was ein Anbieter darf und was er nicht darf.

Zwei nebeneinander geöffnete Browser-Tabs auf einem Laptop-Bildschirm.
Unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ führt die Whitelist nur 5 Einträge, und alle 5 liegen NICHT bei der GGL, sondern auf Landesebene: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe (alle Zuständigk

Virtuelle Automatenspiele – die bundesweite GGL-Erlaubnis

Die GGL erteilt bundesweit eine Erlaubnis für „virtuelle Automatenspiele gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“. Was sperrig klingt, meint Online-Slots, wie Spieler sie aus JackpotPiraten.de, BingBong.de oder Tipico Games kennen. In der GGL-Whitelist (Stand 07.09.2026, 166 Einträge) sind unter der Produkt-ID g-id 6 „Virtuelle Automatenspiele“ 34 Einträge gelistet. Diese Erlaubnis deckt Slots, aber ausdrücklich keine Tischspiele und kein Live-Casino – die Geschäftstätigkeit von DGGS mbH ist im Impressum wörtlich „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“, Tischspiele sind nicht Teil dieser Erlaubnis. Wer Roulette oder Blackjack sucht, ist mit einem Slot-only-Anbieter falsch bedient.

Online-Casinospiele – die Erlaubnis der Länder

Daneben gibt es „Online-Casinospiele“ – Tischspiele und Live-Angebote. Diese Erlaubnis vergibt die GGL nicht selbst. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 überlassen den Bereich den Ländern, die ihn „selbst oder durch juristische Vertretung“ veranstalten dürfen. Die Folge: Unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ führt die Whitelist nur 5 Einträge, und alle 5 liegen nicht bei der GGL, sondern auf Landesebene: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe (alle mit Zuständigkeit Schleswig-Holstein) sowie die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (Zuständigkeit Bayern). Roulette und Blackjack mit deutscher Lizenz gibt es also – nur eben über die Hintertür der Länder, nicht über die GGL.

Was eine Lizenz konkret ändert

Eine Lizenz bringt Pflichten mit, die offshore Anbieter schlicht nicht haben. Der Einsatz pro Spin ist seit dem 1. Juli 2026 gestaffelt: €1 als Basis für jeden Spieler, €3 für Spieler ab 21 Jahren, €5 für Spieler ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifikationsphase. Die Anhebung ist für den Betreiber optional und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2027. Dazu kommen ein monatliches Einzahlungslimit von €1.000 über alle Anbieter hinweg – anhebbar nur gegen Einkommensnachweis –, eine 5-Sekunden-Pause zwischen Spielrunden sowie ein Jackpot-Verbot (§ 22a GlüStV 2021 – ein Gewinn muss ein festes Vielfaches des Einsatzes sein). Jedes Spiel braucht eine Vorab-Genehmigung, Parallelspiel ist untersagt, vollständige KYC vor dem ersten Einsatz Pflicht. Zahlungen laufen ausschließlich von einem Konto auf den Namen des Spielers bei einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister (§ 6b Abs. 4 GlüStV) – Krypto ist damit für lizenzierte Anbieter tabu.

Spielerschutz bei lizenzierten Anbietern

Lizenzierte Anbieter hängen an zwei Schutzsystemen, die im Ausland schlicht nicht existieren: OASIS und LUGAS.

Person betrachtet ruhig ein Balkendiagramm auf einem Tablet in einem hellen Raum.
Laut Marktmonitor der GGL lagen die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen im Q1 2026 bei 1.201 Mio. € und im Q2 2026 bei 1.214 Mio. €.

OASIS – die Sperrdatei

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei, die jeder lizenzierte Anbieter vor jeder Einzahlung abfragen muss. Wer sich selbst sperren lässt – ob freiwillig oder nach einem Angehörigenantrag – erscheint in OASIS und wird überall gesperrt, wo die Datei angeschlossen ist. Das funktioniert nur, weil OASIS die Anbieter verbindet. Eine Sperrung bei JackpotPiraten.de gilt automatisch auch bei BingBong.de, Tipico Games und jedem anderen angeschlossenen Anbieter.

LUGAS – das anbieterübergreifende Limit

LUGAS besteht aus zwei Dateien: der Limitdatei für das €1.000-Default-Limit und der Aktivitätsdatei für die Echtzeit-Überwachung des Spielverhaltens. Beide verhindern, dass ein Spieler das monatliche Limit durch paralleles Spielen bei mehreren Anbietern umgeht – eine der wenigen Regeln, die im deutschen Markt tatsächlich technisch durchgesetzt wird. Offshore Anbieter sind an OASIS nicht angeschlossen und kennen kein LUGAS. Wer dort spielt, spielt ohne diese Netze.

Geldwäscheprävention und KYC

Die GwG-Pflichten zwingen lizenzierte Anbieter zu einer vollständigen Identitätsprüfung vor dem ersten Einsatz. Das ist der Grund, warum anonyme Konten, Krypto-Einzahlungen oder Spiel ohne Ausweis bei einem lizenzierten Anbieter nicht funktionieren – und der Grund, warum genau diese Anonymität offshore beworben wird.

Wer tatsächlich auf der GGL-Whitelist steht

Die Tabelle zeigt nur die Slots-Erlaubnisse (g-id 6) und die wenigen Online-Casinospiele-Erlaubnisse (g-id 3) aus dem Sample der hier überprüften Anbieter. Lizenzstatus-Angaben sind gegen die Whitelist der GGL (Stand 07.09.2026) abgeglichen.

Anbieter Lizenzstatus (GGL-Whitelist) Produkterlaubnis Beworbene Bedingungen, die greifen
JackpotPiraten.de GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (g-id 6), DGGS mbH 200 € Gewinnlimit für einzahlungsaktivierte Freispiele, 75 € für Free Spins ohne Einzahlung
BingBong.de GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (g-id 6), DGGS mbH 295 Free Spins im September-Deal, Free-Spins-Aktionen dominant
DIE SPIELBANK Whitelist auf Landesebene Virtuelle Automatenspiele (g-id 6), Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG, Erlaubnis seit 03.11.2022 Selbstbezeichnung „erster staatlicher Anbieter für virtuelles Automatenspiel“; vermarktet als „Online-Spielbank“
Merkur (Merkur-spiel.de) Whitelist auf Landesebene Online-Casinospiele (g-id 3), Merkur Bets Malta Limited, Zuständigkeit Schleswig-Holstein
Tipico Games (games.tipico.de) GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (g-id 6), Tipico Games Limited
Wunderino (Wunderino.de) GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (g-id 6), Megapixel Entertainment Limited
Ice Casino NICHT auf der GGL-Whitelist Keine deutsche Erlaubnis; WhiteBox B.V. (Curaçao) Rollover 40× auf Einzahlungsbonus, 35× auf Freispiel-Gewinne
Slottica (Slottica.com) NICHT auf der GGL-Whitelist Keine deutsche Erlaubnis; Atlantic Management B.V. (Curaçao), OGL/2024/1060/0472

Der Lizenzstatus erklärt sich nicht von selbst: Dieselbe Lizenz kann unterschiedliche Spieltiefen bedeuten, und dasselbe Logo kann in zwei Anbietern auftauchen, ohne dass beide dieselbe Erlaubnis haben.

JackpotPiraten.de – der Slot-Pionier mit DGGS-Erlaubnis

JackpotPiraten.de ist eine von zwei Plattformen der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH. Die Erlaubnis der DGGS mbH datiert auf den 27.04.2022 – ein Enddatum veröffentlicht die GGL nicht. Sitz laut Impressum: Moritzstraße 23, 13597 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 244176 B, Geschäftsführer Florian Werner. Das Produkt deckt „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“, Roulette ist hier also kein Thema. Die Auszahlungsquoten-Übersicht listet rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern. Im Marketing tauchen Begriffe wie „Die erste Online Spielothek mit GGL Lizenz“ und „Beste legale Online Spielothek in Deutschland“ auf – das Wort „Casino“ fehlt im Fließtext. Öffentlich genannte Gewinngrenzen: 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele, 75 € für Free Spins ohne Einzahlung. Feste Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni fehlen auf der Seite – die genauen Konditionen verweist der Betreiber in den Aktions-Newsletter und in den News-Bereich. Die jüngsten Aktionen im September 2026: „Cpt Jacks Deal des Monats“ mit bis zu 310 Freispielen für Novoline-Slots, „Thank Slot it’s Friday“ mit bis zu 225 Freispielen ab 1 € Einsatz, der „Donnerstags-Jackpot“ mit 5.000 Free Spins ohne Einzahlung für Hot Chance, bei denen Gewinne nur 1× umgesetzt werden müssen. Wer auf der Suche nach einer reinen Slot-Erlaubnis mit dokumentierter GGL-Whitelist ist, findet hier den nüchternsten Fall.

BingBong.de – dieselbe Lizenz, anderer Spielebestand

BingBong.de ist die zweite Plattform der DGGS mbH – bundesweites Vertriebsgebiet „länderübergreifend“ wie JackpotPiraten.de, gleiche Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021, identische Lizenzbasis. Der Unterschied liegt im Bestand: Die RTP-Übersicht führt rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern – trotz desselben Betreibers ein anderer Zuschnitt als bei JackpotPiraten.de. Novomatic gibt auf der Plattform „mehr als 600 Spiele“ an, Indigo Magic „rund 30 Slots“. Im September 2026 bewarb BingBong.de „September-Spaß mit neuem Crazy Deal“ mit 295 Free Spins für Novoline-Slots und „Bye Bye August“ mit 10 Free Spins ohne Einzahlung zum September-Start. Wer beide DGGS-Plattformen vergleicht, vergleicht keine Lizenz – die ist identisch –, sondern Spieletiefe und Promotion-Kalender. Für die Lizenzwahl ist das irrelevant; für die Frage, auf welcher Plattform ein bestimmtes Lieblingsspiel läuft, ist es entscheidend.

DIE SPIELBANK – der erste staatliche Anbieter

Die-spielbank.de wird von der Sächsischen Spielbanken-GmbH & Co. KG betrieben. Die Erlaubnis besteht laut Betreiberangabe seit dem 03.11.2022, erteilt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Plattform bezeichnet sich selbst als „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“ und verwendet im sichtbaren Text die Begriffe „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“, nicht aber „Casino“. Im SEO-Titel steht dennoch „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“ – ein lehrreicher Bruch zwischen Marketing-Sprache und Selbstbezeichnung. Für Spieler ist die Plattform vor allem interessant, weil ein staatlicher Anbieter in der Regel anders kalkuliert als ein privater: kein Werbeetat im selben Maßstab, kein Bonus-Race um Free Spins. Wer ein staatlich betriebenes Angebot sucht, hat hier den einzigen Kandidaten im Sample.

Merkur – die Ausnahme unter den Land-Erlaubnissen

Merkur-spiel.de läuft unter einer Online-Casinospiele-Erlaubnis eines Landes, nicht unter der bundesweiten GGL-Slots-Erlaubnis. Betreiber ist Merkur Bets Malta Limited, zuständig ist Schleswig-Holstein. Damit ist Merkur eine der ganz wenigen Plattformen, die unter den 5 Einträgen unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ stehen – Roulette und Live-Tische sind hier Teil der Erlaubnis, nicht ein Werbeversprechen. Für Spieler, die Slots mit Tischspielen auf einer Lizenz kombinieren wollen, ist Merkur die seltene Adresse mit Land-Erlaubnis. Der Preis dafür: weniger Spielemarken als bei den großen DGGS-Plattformen, dafür eine Spieltiefe, die ein reiner Slot-Anbieter per Gesetz nicht abdecken darf.

Tipico Games – die bekannte Marke mit GGL-Slots-Erlaubnis

Tipico Games (games.tipico.de) ist die Slot-Plattform der Tipico Games Limited und steht in der GGL-Whitelist. Die Marke Tipico ist aus dem Sportwetten-Bereich bekannt; das Spielothek-Angebot ist die zweite Säule unter demselben Dach. Wer ohnehin schon ein Tipico-Konto hat, findet hier den direkten Weg in das lizenzierte Slot-Segment. Wer Tipico noch nicht kennt, betritt die Plattform als reines Slot-Angebot – Roulette gibt es nicht über diese Erlaubnis.

Wunderino – GGL-Slots ohne Tischspiele

Wunderino.de läuft über die Megapixel Entertainment Limited und steht mit einer virtuellen Automatenspiele-Erlaubnis auf der GGL-Whitelist. Wie bei Tipico Games und den DGGS-Plattformen gilt: Slots ja, Tischspiele nein, weil die Erlaubnis sie nicht abdeckt. Die Plattform spielt im selben Wettbewerb wie JackpotPiraten.de und BingBong.de – unterschiedliche UI, ähnliche Lizenzbasis, sehr unterschiedlicher Spielebestand und Promotion-Rhythmus.

Ice Casino und Slottica – die Offshore-Gegenprobe

Ice Casino und Slottica stehen beide nicht auf der GGL-Whitelist. Bei einem eigenen Abgleich der Whitelist gegen die Namen aller neun hier erfassten Offshore-Marken (Rabona, N1 Casino, Slottica, Bizzo Casino, Ice Casino, Boomerang Bet, National Casino, Katsubet und Vulkan Vegas) kam keiner dieser Namen in der Liste vor – keine von ihnen ist bei der GGL zugelassen. Ice Casino wird laut WhiteBox B.V. (Curaçao, Company Number 155412) betrieben; für den Einzahlungsbonus wird ein Rollover von 40× genannt, für Gewinne aus Free Spins 35×. Slottica wird laut Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao unter der Lizenz OGL/2024/1060/0472 betrieben. Beide Plattformen sind für Spieler in Deutschland ein nicht erlaubtes Angebot – organisatorisch kann das nach § 284 StGB strafbar sein, die Teilnahme nach § 285 StGB. Dass die GGL keine schwarze Liste führt, ändert daran nichts: Der einzig belastbare Beleg für „nicht lizenziert“ ist die Formulierung „nicht in der Whitelist der GGL geführt (Stand …)“ – eine direkte Aussage „illegal“ liefert die GGL selbst nicht. Die Frage, ob diese Plattformen für einen deutschen Spieler trotzdem eine Option sind, wird im Abschnitt zur Berechnung der Bonus-Kosten wieder aufgegriffen.

Wie viel kostet ein Bonus wirklich – eine Rechnung mit der Whitelist im Hinterkopf

Bei lizenzierten Anbietern sind die öffentlich genannten Bonus-Zahlen auffallend schmal. Feste Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni werden auf den Aktionsseiten selbst nicht genannt – die genauen Bedingungen verweist JackpotPiraten.de in den Aktions-Newsletter, in den News-Bereich und unter den Menüpunkt „Mein Bonus“. Die Rechnung kann daher nur als Bandbreite laufen, nicht als feste Zahl.

Das Rechenband

Geht man für eine Rechnung von einem typischen Free-Spins-Paket aus – etwa 100 Freispiele zu 0,10 € Einsatzwert, also 10 € Bonuswert – und legt die übliche GGL-konforme Slot-RTP von rund 94 % sowie ein plausibles Umsatz-Multiple von 1× (wie es der Donnerstags-Jackpot bei JackpotPiraten.de zeigt) zugrunde, ergibt sich ein erforderlicher Umsatz von 10 € × 1 = 10 €. Bei den offshore Plattformen wie Ice Casino mit 40× Rollover auf Einzahlungsbonus steigt derselbe Bonuswert auf 400 € Umsatz. Bei einem Slot-RTP von 94 % liegt der statistische Erwartungsverlust beim GGL-konformen Angebot bei rund 0,60 €, beim Offshore-Angebot bei rund 24 €. Die Spannweite zwischen beiden Fällen ist keine Größenordnung – sie ist der Hauptunterschied zwischen einer Lizenz mit dokumentiertem 1× Umsatz und einem Rollover, der mit den Regeln des GlüStV 2021 nichts mehr zu tun hat.

Was die Rechnung erklärt – und was nicht

Die Rechnung zeigt, wie viel ein Bonus statistisch kostet, wenn er genau so umgesetzt wird, wie die Bedingungen es verlangen. Sie verspricht keinen Gewinn und keine Auszahlung. Sie zeigt auch nicht, was passiert, wenn der Spieler zwischen den Spins abbricht – dann fällt der reale Verlust niedriger aus, aber der Bonus wird nicht ausgezahlt. Und sie zeigt nicht, was ein Jackpot oder ein Glückstreffer ändert – ein einzelner Spin kann den Erwartungswert nach oben reißen, ohne dass die Bandbreite sich verschiebt.

Überblick – was die Lizenz wirklich ändert

Wer die Lizenzlandschaft als Ganzes überblickt, sieht eine bewusste Spaltung: Die GGL-Whitelist unter g-id 6 „Virtuelle Automatenspiele“ ist mit 34 Einträgen substanziell, unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ mit 5 Einträgen symbolisch. Die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen lagen laut Marktmonitor der GGL im Q1 2026 bei 1.201 Mio. € und im Q2 2026 bei 1.214 Mio. € – das ist das Volumen, das die Lizenz tatsächlich trägt. Der Tätigkeitsbericht 2025 der GGL (veröffentlicht 03.07.2026) beziffert den nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspielvolumen für 2024 mit 23 %, was einer Kanalisierungsquote von 77 % entspricht; für 2025 selbst weist die GGL keine eigenständigen Kennzahlen zur Größe des illegalen Marktes aus. Wer 77 % liest, darf das nicht als Erfolg lesen – fast ein Viertel des Marktes läuft an den deutschen Regeln vorbei. Wer den Whitelist-Vergleich führt, sieht: 34 Slots-Anbieter, 5 Tischspiel-Anbieter, eine Handvoll Domains, die meisten Spieler sehen davon nie mehr als vier.

Wer hier richtig landet

Wer Slots mit voller deutscher Lizenz sucht, findet mit JackpotPiraten.de, BingBong.de, Tipico Games und Wunderino eine kleine Auswahl an GGL-Whitelist-Anbietern mit unterschiedlichem Spielebestand und Promotion-Rhythmus. Wer zusätzlich Roulette oder Live-Tische auf einer Lizenz möchte, kommt an Merkur und den anderen 4 Einträgen unter g-id 3 nicht vorbei – mit dem Wissen, dass die Auswahl dort noch kleiner ist als im Slot-Segment. Wer ein staatliches Angebot bevorzugt, hat mit DIE SPIELBANK genau eine Adresse im Sample. Wer Offshore-Plattformen wie Ice Casino oder Slottica nutzt, verlässt den Lizenz-Rahmen vollständig – kein OASIS, kein LUGAS, kein €1.000-Limit, kein 5-Sekunden-Intervall, dafür andere Bonus-Mechaniken und kein Schutznetz bei Zahlungsproblemen. Diese Gegenüberstellung ist keine Empfehlung – sie zeigt nur, was die Lizenz für die Spielmechanik und den Schutz ändert und wo sie aufhört zu greifen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Online-Casinos besitzen tatsächlich eine deutsche Lizenz?

Die GGL-Whitelist führt unter g-id 6 „Virtuelle Automatenspiele“ 34 Einträge und unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ nur 5 Einträge. Slots mit bundesweiter Lizenz sind also häufiger als Tischspiele auf Land-Erlaubnis; wer Roulette auf Lizenz sucht, bewegt sich in einem deutlich kleineren Kreis.

Warum listet die GGL-Whitelist unter Online-Casinospiele nur 5 Einträge?

Weil die Erlaubnis für Online-Casinospiele nach § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 nicht die GGL, sondern die Länder vergeben. Die Folge: 5 Einträge auf Landesebene – Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net, Tipico Karlsruhe und die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung – und kein einziger direkt von der GGL erteilter Eintrag unter dieser Produkt-ID.

Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele, wenn nicht die GGL selbst?

Die zuständigen Länder – im aktuellen Sample Schleswig-Holstein (siehe Liste oben) und Bayern (Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung). Eine bundesweite GGL-Erlaubnis für Tischspiele und Live-Angebote gibt es nicht.

Ist ein Online-Casino ohne deutsche Lizenz automatisch illegal?

Nicht im Wortsinn einer schwarzen Liste – die GGL führt keine. Belastbar belegt ist nur, dass eine Marke nicht in der Whitelist geführt ist (Stand Datum). Die strafrechtliche Einordnung läuft über § 284 StGB (Organisation) und § 285 StGB (Teilnahme); durchgesetzt wird primär gegen Anbieter, nicht gegen Spieler.

Betreibt ein einziges Unternehmen mehrere lizenzierte Plattformen gleichzeitig?

Ja – die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt als einziges Unternehmen die beiden Plattformen JackpotPiraten.de und BingBong.de. Beide stehen unter der gleichen GGL-Erlaubnis, mit bundesweitem Vertriebsgebiet „länderübergreifend“, aber mit unterschiedlichem Spielebestand und unterschiedlichem Promotion-Kalender.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter wirklich auf der GGL-Whitelist steht?

Die Whitelist ist auf glücksspiel-behoerde.de öffentlich einsehbar. Sie ist nach Produkt-IDs gegliedert (g-id 3 für Online-Casinospiele, g-id 6 für virtuelle Automatenspiele) und enthält für jeden Eintrag das Vertriebsgebiet. Wer dort nicht auftaucht, ist auf keiner der beiden Erlaubnis-Schienen lizenziert.

Erstellt vom Redaktionsteam „Casino Slots Hub”.